Motorrad

Mindestalter: 24/21*/20**
Kein Vorbesitz
Einschluss: A2, A1 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

* Mindestalter für diese dreirädigen Kraftfahrzeuge 21 Jahre
** Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

Mindestalter: 18
Kein Vorbesitz
Einschluss: A1 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren als Klasse A unbeschränkt.

Mindestalter: 16
Kein Vorbesitz
Einschluss: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16
Kein Vorbesitz
Einschluss: keine

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Leer

PKW

Mindestalter: 18 / BF 17*
Kein Vorbesitz
Einschluss: AM und L

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter: 18 / BF 17*
Vorbesitz: kein Vorbesitz

Der Führerschein Klasse B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe zu kombinieren.
Die praktische Prüfung kann dann auf einem Automatikgetriebe stattfinden.Dabei entstehen keine Einschränkungen im Führerschein.

Mindestalter: 18 / BF 17*
Vorbesitz: Kl. B

Fahrzeugkombinationen, die aus dem einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

*Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Leer

GGVS/ADR (www.awz-online.de)
Wir bieten regelmäßige Basis- u. Aufbaukurse sowie Fortbildungen an. Wir sind ein kompetentes Team, die euch im regionalen Bereich Gefahrengut-Fahrer-Schulungen anbieten.

ASF
ASF steht für Aufbauseminar für Fahranfänger. Dieser Kurs wird oft auch als Nachschulung bezeichnet. Es ist ein Kurs für auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit.

Pannenkurs
Wir bieten Euch in diesen Kursen die Möglichkeit, Euer Fahrzeug auf Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit zu überprüfen. Hier werden unter anderem folgende Sachen durchgeführt: Starten mit dem Überbrückungskabel, Reifen- und Leuchtmittelwechsel, Ölstand überprüfen und Motorenöl nachfüllen, Schneeketten anlegen usw.

FES Seminar
Die Möglichkeit einen Punkt in Flensburg abzubauen.
Der Kurs besteht aus 2 Sitzungen a 90 Minuten in der Fahrschule und 2 Sitzungen a 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen.
  • Personalausweis (beidseitige Kopie)

  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“

  • Sehtestbescheinigung

  • Anmeldeformular Führerschein -> hier downloaden (PDF)

  • 1 Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung im Halbprofil (35 x 45)

  • Solltet ihr noch unter 18 Jahren sein: zusätzliche Führerscheinkopie der Begleitperson

Leer

Nachfolgendes gilt nur für folgende Klassen: C, C1, Ce, C1E, D, D1, DE, D1E

  • Nachweis/Gutachten gem. §11 Abs. 9 FeV i.V.m. Anlage 5 Ziff. 1 zur FeV

  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach §19 Abs.2 FeV

  • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate) bei den Klassen D, D1, DE, D1E

  • Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 zur FeV durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer amtlichen zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung (zusätzlich Klassen D, D1, DE, D1E)